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   OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19   

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OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19 (https://dejure.org/2022,7069)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2022 - 6 U 619/19 (https://dejure.org/2022,7069)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 (https://dejure.org/2022,7069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 322 Abs 2 BGB, § 357 Abs 4 S 1 BGB vom 20.09.2013, § 358 Abs 4 S 1 BGB vom 20.09.2013, § 256 Abs 1 ZPO, § 263 ZPO
    Feststellungsinteresse bei Übergang von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines durch ein Verbraucherdarlehen finanzierten Kaufs eines Pkw nach Widerruf; Unzulässigkeit einer positiven Feststellungsklage; Übergang von einer Leistungsklage auf eine Feststellungsklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Schleswig, 23.12.2021 - 5 U 93/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Zwar kann eine Feststellungsklage trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage zulässig sein, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 16, juris), das ist hier aber nicht der Fall (anders OLG Schleswig, Urteil vom 23. Dezember 2021 - 5 U 93/21 -, BeckRS 2021, 46702 Rn. 92, beck-online in einer ähnlichen Konstellation).

    Insbesondere liegt ein solcher Grund nicht darin, dass der Senat die Zulässigkeit der positiven Feststellungsklage anders beurteilt als das Oberlandesgericht Schleswig im Urteil vom 23. Dezember 2021 - 5 U 93/21 -.

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Ist ihm eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm für eine nur auf Feststellung seiner Rechte gerichteten Klage das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 11).

    Zwar kann eine Feststellungsklage trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage zulässig sein, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 16, juris), das ist hier aber nicht der Fall (anders OLG Schleswig, Urteil vom 23. Dezember 2021 - 5 U 93/21 -, BeckRS 2021, 46702 Rn. 92, beck-online in einer ähnlichen Konstellation).

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Der Umstand, dass zwei Obergerichte bei vergleichbarem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, begründet für sich genommen nicht die Notwendigkeit der Revisionszulassung (BGH, Beschluss vom 16. September 2003 - XI ZR 238/02 -, juris).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Führt die Feststellungsklage zu keiner endgültigen Erledigung des Streits, tritt die Leistungsklage auch nicht deshalb zurück, weil die Beklagte als Bank die Erwartung rechtfertigte, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedürfe (BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Das würde - unabhängig von allem anderen - voraussetzen, dass der Kläger vor Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, BGHZ 227, 253 Rn. 25, juris).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Ist ihm eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft sie das Rechtsschutzziel, fehlt ihm für eine nur auf Feststellung seiner Rechte gerichteten Klage das Feststellungsinteresse, weil er im Sinne einer besseren Rechtsschutzmöglichkeit den Streitstoff in einem Prozess klären kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 11).
  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Der Bundesgerichtshof sieht darin sogar einen Anhaltspunkt für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Darlehensnehmers, der statt das Fahrzeug weiter zu nutzen vielmehr gehalten ist, es in Erfüllung seiner Vorleistungspflicht aus dem Rückgewährschuldverhältnis an den Darlehensgeber herauszugeben, gerade auch zu dem Zweck, dass der Darlehensgeber seinen Anspruch auf Ersatz des Wertverlusts endgültig ermitteln kann (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21 -, Rn. 73 f., juris).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Statthaft ist die Klage auf Feststellung des Annahmeverzugs nur, wenn sie der erleichterten Vollstreckung eines daneben geltend gemachten Leistungsanspruchs dient (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 -, Rn. 23, juris; BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 -, juris).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Letzteres gilt auch, wenn der vorleistungspflichtige Kläger die Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung mit einem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges des Vorleistungsberechtigten verbindet (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 27/00 - Rn. 22).
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2022 - 6 U 619/19
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Konstellationen auch nicht angenommen, dass in einer mangels Annahmeverzug derzeit unbegründeten Klage des Darlehensnehmers ein zulässiger Antrag auf Feststellung des Anspruchs enthalten sei (BGH, Urteil vom 30.03.2021 - XI ZR 193/20 -, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15), obwohl im Allgemeinen statt der Abweisung als derzeit unbegründet die Feststellung des fraglichen Anspruchs denkbar ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 308 Rn. 4 m. N. zur Rspr.).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

  • BGH, 30.03.2021 - XI ZR 193/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 11 U (Kart) 32/96

    Anspruch der Deutschen Post auf Inlandsgebühren in Fällen des "non physical

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Rechtsstatut eines Forderungsübergangs, Ansprüche des Eigentümers eines

    2.3 Allerdings ist in der Rechtsbrechung anerkannt, dass in Fällen, in denen eine entsprechende Feststellung zur Vereinfachung der - insbesondere vollstreckungsrechtlichen - Umsetzung des Urteils führt, die Anforderungen an ein Rechtsschutzbedürfnis gering erachtet werden können (z.B. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 - [juris Rn. 22]), wenn schutzwürdige Interessen dies aus Gründen der Zweckmäßigkeit rechtfertigen (vgl. zum Annahmeverzug BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 - [juris Rn. 24]; Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 27/00 - [juris Rn. 22]; OLG Köln, Urteil vom 21. Februar 2019 - I-12 U 376/17 -, [juris Rn. 34]; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 - [juris Rn. 30]).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 6 U 604/20

    Rückabwicklung eines finanzierten PKW-Kaufs: Erforderlichkeit von Angaben zum

    Denn dem Darlehensnehmer ist es in einer Konstellation wie der vorliegenden möglich und zumutbar, die Fälligkeit des Anspruchs herbeizuführen, weshalb er gehalten wäre, seine Rechte vorrangig mit der Leistungsklage zu verfolgen (Senat, Urteil vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 -, Rn. 22 ff., juris).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2022 - 6 U 26/21
    Denn dem Darlehensnehmer ist es in einer Konstellation wie der vorliegenden möglich und zumutbar, die Fälligkeit des Anspruchs herbeizuführen, weshalb er gehalten wäre, seine Rechte vorrangig mit der Leistungsklage zu verfolgen (Senat, Urteil vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 -, Rn. 22 ff., juris).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2022 - 6 U 224/20

    Rückabwicklung eines finanzierten Pkw-Kaufs nach Widerruf; Wirksamkeit eines

    Denn dem Darlehensnehmer ist es in einer Konstellation wie der vorliegenden möglich und zumutbar, die Fälligkeit des Anspruchs herbeizuführen, weshalb er gehalten wäre, seine Rechte vorrangig mit der Leistungsklage zu verfolgen (Senat, Urteil vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 -, Rn. 22 ff., juris).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 6 U 522/19

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Fahrzeugkauf-Finanzierung

    Denn dem Kläger wäre es nach dem hier maßgeblichen Sach- und Streitstand möglich und zumutbar, die Fälligkeit seiner Ansprüche herbeizuführen, weshalb er gehalten ist, seine Rechte vorrangig mit der Leistungsklage zu verfolgen (Senat, Urteil vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 -, Rn. 22 ff., juris).
  • OLG Stuttgart, 24.05.2022 - 6 U 176/21

    Vorleistungspflicht des Darlehensnehmers bei der widerspruchsbedingten

    Vor Rückgabe des Fahrzeugs kann die Beklagte diesen Wertverlust aber nicht endgültig beziffern, so dass der Streit durch ein Feststellungsurteil bei fortgesetzter Nutzung des Fahrzeugs durch den Kläger gerade nicht endgültig beigelegt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 -, Rn. 22 ff., juris; anders OLG Schleswig, Urteil vom 23. Dezember 2021 - 5 U 93/21 -, BeckRS 2021, 46702 Rn. 92, beck-online in einer ähnlichen Konstellation).
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